Die Überarbeitung der Abfallgesetzgebung erkennt die Schlüsselrolle von Biokunststoffen bei der Erreichung der europäischen Recyclingziele an.
Die Stellungnahme des Europäischen Rates und des Parlaments zu dem von der Kommission im Jahr 2015 veröffentlichten Gesetzespaket über Abfall ist zugunsten von Biokunststoffen. In der Tat erkennt die neue Gesetzgebung deren Vorteile an, insbesondere in Bezug auf die Effizienz der Abfallwirtschaft und die Reduzierung der Umweltauswirkungen von Kunststoffverpackungen. Die Revision der Abfallrahmenrichtlinie sowie die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle wurden in das Gesetzespaket aufgenommen.
Gesetzgebung zur Unterstützung der Entwicklung von Biokunststoffen
„Biokunststoffe sind für ihre kreislauforientierte Natur bekannt. Diese beiden Richtlinien betonen das Potenzial, eine europäische Kreislaufwirtschaft für mechanisch recycelbare biobasierte Kunststoffverpackungen und kompostierbare biobasierte Kunststoffverpackungen zu fördern“, sagte François de Bie, Präsident von European Bioplastics (EUBP), dem führenden Verband in Europa, der die wichtigsten Akteure im Bereich der Biokunststoffe vereint. Er fügte hinzu: „Die Substitution von petroleumbasierten Ressourcen durch erneuerbare Ressourcen ist ein Schlüsselübergang, der durch diese neue Gesetzgebung unterstützt wird.“
Die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie ermöglicht die einmalige Sammlung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Verpackungen und Bioabfällen, die dann durch industrielle Kompostierung oder anaerobe Vergärung wiederverwertet werden können.
Biologisch abbaubare Kunststoffe ermöglichen nachweislich die Sammlung einer größeren Anzahl von Bioabfällen und tragen dazu bei, die neuen Recyclingziele zu erreichen.
Die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle hebt den Vorteil der Verwendung von Biokunststoffen hervor, um die Umweltauswirkungen von Kunststoffverpackungen zu minimieren. Eine nachhaltigere Gestaltung von Verpackungen kann heute durch die Verwendung von biobasierten Materialien und recycelbaren Materialien erreicht werden. Obwohl die Mitgliedsstaaten ermutigt werden, die Verwendung von recycelbaren und kompostierbaren biobasierten Verpackungen zu fördern, haben die europäischen Gesetzgeber noch nicht die Gelegenheit genutzt, um konkrete Maßnahmen zur Förderung ihrer Verwendung und zur Verbesserung der Marktbedingungen für solche Produkte einzuführen.
Einschränkung der Verwendung von oxo-abbaubaren Stoffen
In dem vom Europäischen Rat und dem Parlament angenommenen Text wird eine klare Unterscheidung zwischen kompostierbaren, biologisch abbaubaren Kunststoffen und oxo-abbaubaren Kunststoffen getroffen, wobei letztere nicht als biologisch abbaubar gelten. Diese Position wurde kürzlich in die Veröffentlichung derEU-Strategie für Kunststoffe aufgenommen, die darauf abzielt, die Verwendung von oxo-abbaubaren Lösungen zu beschränken.
Quelle: European Bioplastics
